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Hygiene-Netzwerk GmbH & Co KG
Pappelgasse 158, D-99634 Schwerstedt
Geschäftsführer: Rainer Nuss
HRA Jena 506136
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E-Mail: Info@Hygiene-Netzwerk.de
Tel.: 0800/788 788 1 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)
vertreten durch
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HRB Mannheim 737383
Medienredaktion / Pressearbeit:
Johannes Krahwinkel
redaktion@hygiene-netzwerk.de
Presse
- Optimale Hygienekontrolle mit Biondikatoren für Spül- und Waschmaschinen 3. September 2024Optimieren Sie die Hygiene in Ihrem Betrieb mit unseren Biondikatoren für Spül- und Waschmaschinen. Diese Testsysteme gewährleisten zuverlässige Desinfektionsleistung, erkennen frühzeitig Reinigungsprobleme und sind einfach zu handhaben. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und sichern Sie höchste Hygienestandards!www.hygiene-netzwerk.de
- Infektionsschutzbelehrung-Erstbelehrung nach §43 - Jetzt einfach online! 9. August 2023In vielen Berufen ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz unverzichtbar. Ob Sie im Lebensmittelgewerbe, in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen tätig sind - die Kenntnis und Umsetzung der hygienischen Anforderungen ist entscheidend, um Ihre Mitarbeiter, Kunden und letztlich sich selbst vor Infektionen zu schützen.www.hygiene-netzwerk.de
- Hygienisch transportieren mit Goliath Trans-Lining 26. Mai 2023Das BHF-Mitglied Goliath Trans-Lining gehört seit dem Jahr 2000 zu den ersten und erfahrensten Spezialisten im Bereich des hygienischen Laderaumausbaus von Lebensmitteltransportern in Deutschland.www.hygiene-netzwerk.de
- Warum ist Hygiene im Lebensmittelbereich so wichtig? 27. Februar 2023Hygiene im Lebensmittelbereich ist von großer Bedeutung, weil sie dazu beiträgt, sicherzustellen, dass Lebensmittel sicher und frei von schädlichen Mikroorganismen und Verunreinigungen sind. Hier sind einige Gründe, warum Hygiene im Lebensmittelbereich so wichtig ist:www.hygiene-netzwerk.de
- Schulung gemäß § 4 Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV) 1. September 2022Schulung gemäß § 4 Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV): Am 15. August 2007 ist in Deutschland die neue Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV) in Kraft getreten. § 4 dieser Verordnung fordert, dass alle Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen. Alle Informationen und Schulungsinformationen dazu finden Sie hier >>>www.hygiene-netzwerk.de