✅ Sofort verfügbar | 🎓 Zertifikat sofort zum Download | 🌍 Bis zu 14 Sprachen | Schulungsexperten seit 2005
⭐ Mehr als 20 Jahre Schulungserfahrung

Hygieneschulung online –
ohne Terminzwang, mit Zertifikat

§43 IFSG, HACCP, LMHV, EG 852/2004 und mehr – gesetzlich anerkannte Online-Schulungen für Gastronomie, Lebensmittelbetriebe, Kitas und Teams jeder Größe.

Gesetzlich anerkannt
📋 HACCP-konform
♻️ Jederzeit wiederholbar
📱 PC, Tablet & Smartphone
🏢 Für Einzel- & Teamschulungen
📄 Für Betriebsprüfungen geeignet

Hygieneschulung ist gesetzliche Pflicht – wir machen sie einfach.

In Gastronomie, Hotellerie, Bäckerei, Metzgerei und allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben sind Hygieneschulungen gesetzlich vorgeschrieben. Klassische Präsenzschulungen bedeuten oft: starre Termine, hohe Kosten, viel Organisationsaufwand.

Die Hygiene-Akademie ist das digitale Schulungsangebot des Hygiene-Netzwerks – mit über 20 Jahren Erfahrung in der Hygieneberatung und -schulung. Unsere Online-Schulungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sind sofort verfügbar.

Ob Erst- oder Folgebelehrung nach §43 IFSG, HACCP-Grundlagen, EU-Verordnung EG 852/2004 oder spezielle Schulungen für Kitas: Hier finden Sie die passende Online-Schulung – mit Zertifikat, mehrsprachig, auf jedem Gerät.

Warum das Hygiene-Netzwerk?

2005 Gegründet – über 20 Jahre Schulungserfahrung
14 Sprachen – bis zu 14 Sprachen für internationale Teams
100% Digital – kein Terminzwang, sofort verfügbar
DACH Präsenz- und Online-Schulungen in der DACH-Region
🎤 Bekannt aus Fachvorträgen auf nationalen Branchenveranstaltungen & Symposien

Top 3 Bestseller

Die meistgebuchten Online-Schulungen – schnell, rechtssicher, mit Zertifikat.

Bestseller #1
Erstbelehrung §43 IFSG
§43 IFSG · Erstbelehrung

Infektionsschutzbelehrung nach §43 IFSG

Online-Kurs mit Zertifikat für Lebensmittelberufe. Deutschlandweit anerkannt. Deutsch & Englisch.

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Bestseller #2
Folgebelehrung §43 IFSG
§43 IFSG · Folgebelehrung

Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IFSG

Alle 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Als Online-Schulung mit Zertifikat. In 4 Sprachen verfügbar.

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Bestseller #3
Kombischulung Hygiene EG 852/2004 & IfSG §43
Kombi · EG 852/2004 + §43 · 4 Sprachen

Kombischulung Hygiene EG 852/2004 & §43 IFSG

Beide gesetzlichen Schulungspflichten in einem Videokurs erledigen. Mit Zertifikat, in 4 Sprachen.

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Für wen sind unsere Online-Schulungen?

🍽️

Gastronomie & Hotellerie

Restaurants, Cafés, Hotels, Kantinen – für alle Mitarbeitenden im Lebensmittelbereich.

🏭

Lebensmittelbetriebe

Bäckereien, Metzgereien, Produzenten, Catering – gesetzliche Schulungspflicht erfüllen.

🧒

Kitas & Gemeinschaftseinrichtungen

Spezielle Schulungen für Küchenpersonal und Betreuungskräfte in Kindereinrichtungen.

👥

Teams & Saisonkräfte

Ideal für internationale Teams, Minijobber und wechselndes Personal – in 14 Sprachen.

Alle Online-Schulungen

Gesetzlich anerkannte Online-Schulungen mit Zertifikat – wählen Sie nach Thema.

Warum Betriebe uns vertrauen

🎤

Anerkannte Fachexpertise

Das Hygiene-Netzwerk ist als Referent auf nationalen Symposien und Fachveranstaltungen der Lebensmittelbranche vertreten – für fundiertes Wissen direkt aus der Praxis.

🏢

Partner großer Franchise- & Filialunternehmen

Wir betreuen bundesweit bekannte Groß- und Franchiseunternehmen bei HACCP-Konzepten, internen Audits und der Entwicklung einheitlicher Qualitäts- und Hygienestandards.

🏫

Präsenzschulungen in der DACH-Region

Individuelle Schulungen direkt in Ihrem Betrieb – vor Ort, zugeschnitten auf Ihre Abläufe, Ihr Team und Ihre Branche.

⚙️

Individuelle Online-Schulungen

Maßgeschneiderte Online-Schulungen für besondere Anforderungen – ob Kita, Spezialthema, Großbetrieb oder mehrsprachiges Team.

Rainer Nuss – Experte für Hygienemanagement und HACCP
Rainer Nuss
Experte für Hygienemanagement &
Geschäftsführer Hygiene-Netzwerk
Hygienemanagement HACCP Audits Fachautor Referent

Ihr Experte & Ansprechpartner

Rainer Nuss ist seit vielen Jahren einer der gefragten Experten für Hygienemanagement in Deutschland. Als Geschäftsführer des Hygiene-Netzwerks berät er Unternehmen und Organisationen verschiedenster Branchen bei der Optimierung ihrer Hygieneprozesse – von der HACCP-Konzepterstellung bis zur Durchführung interner Audits.

Er ist Autor mehrerer Fachpublikationen zu Hygienethemen und regelmäßiger Referent auf nationalen Konferenzen und Branchenveranstaltungen im Bereich Lebensmittelsicherheit. Bekannte Groß- und Franchiseunternehmen vertrauen auf seine Expertise bei der Entwicklung einheitlicher Qualitäts- und Hygienestandards.

📚

FachpublikationenAutor mehrerer Veröffentlichungen zu Hygiene & Lebensmittelsicherheit

🎤

Gefragter ReferentVorträge auf nationalen Konferenzen & Branchenveranstaltungen

🔍

Audits & BeratungHACCP-Konzepte, interne Audits & Qualitätsstandards für Großbetriebe

🏫

Schulungserfahrung seit 2005Hunderte Schulungen für Gastronomie, Produktion & Gemeinschaftsverpflegung

Was Teilnehmende sagen

Echte Rückmeldungen aus der Praxis – von Betrieben wie Ihrem.

Ich brauchte kurzfristig die Erstbelehrung nach §43 IfSG für meinen neuen Job. Online ging das deutlich schneller, als erst einen Termin beim Amt zu organisieren.

Besonders praktisch fand ich, dass ich die Erstbelehrung komplett online und sogar in meiner Sprache machen konnte. Das Zertifikat war direkt danach da.

Ich dachte erst, das wäre wieder irgendein kompliziertes Pflichtding. Am Ende war alles deutlich einfacher als erwartet.

Wir haben Hygiene und IfSG früher immer getrennt gemacht. Jetzt erledigen wir beides in einem Kurs und sparen uns jedes Jahr einiges an Organisationsaufwand.

Super unkompliziert. Mitarbeiter angemeldet, Schulung gemacht, Zertifikat direkt heruntergeladen. Genau so sollte es sein.

Bei uns scheitert sowas normalerweise schon daran, alle gleichzeitig zusammenzubekommen. Online konnte es jeder einfach in seiner Schicht machen.

Das hat uns einiges an Zeit gespart. Gerade bei neuen Mitarbeitern ist die Online-Lösung deutlich einfacher als Termine vor Ort.

Gut fand ich, dass man die Schulung zwischendurch pausieren konnte. Im normalen Betrieb wird man sowieso ständig unterbrochen.

Wir nutzen die Schulungen inzwischen für das komplette Team. Die Inhalte sind verständlich erklärt und nicht unnötig kompliziert.

Ehrlich gesagt hatte ich erst Zweifel, ob das online wirklich anerkannt wird. Ich habe dann nachgefragt und schnell die Bestätigung erhalten, dass alles gültig ist.

Für unser Team war die mehrsprachige Version wirklich hilfreich. Dadurch konnten die Mitarbeiter die Inhalte deutlich besser verstehen.

Wir hatten vorher ständig unterschiedliche Zertifikate und Unterlagen irgendwo verteilt. Jetzt ist endlich alles an einer Stelle.

Wir haben die Schulung abends nach Feierabend gemacht und waren nach gut einer Stunde komplett fertig. Viel entspannter als ein zusätzlicher Termin außer Haus.

Gerade bei spontanen Neueinstellungen ist das System Gold wert. Zugang schicken, machen lassen, Zertifikat direkt verfügbar.

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Häufige Fragen

Alles zu Hygieneschulungen, gesetzlichen Anforderungen und unseren Online-Angeboten.

Ist eine Online-Hygieneschulung rechtlich anerkannt?
+
Ja. Online-Schulungen sind bei Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen rechtlich gleichwertig zu Präsenzschulungen. Entscheidend ist nicht das Format, sondern der Nachweis der Schulung und die korrekte Dokumentation.
Für wen gilt die Schulungspflicht?
+
Für alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen – in Gastronomie, Lebensmittelproduktion, Bäckerei, Metzgerei, Catering, Kitas und allen anderen lebensmittelverarbeitenden Betrieben.
Welche Schulungen sind für meinen Betrieb relevant?
+
Das hängt von Ihrer Branche ab. Gastronomie und Lebensmittelbetriebe benötigen typischerweise: Folgebelehrung §43 IFSG (alle 2 Jahre), Schulung nach EG 852/2004 (HACCP-Grundlagen) und ggf. §4 LMHV. Für Kitas gibt es spezifische Schulungen. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie uns gerne.
Sind auch Präsenzschulungen möglich?
+
Ja. Das Hygiene-Netzwerk bietet Präsenzschulungen in der DACH-Region an, individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten. Für die meisten Betriebe empfehlen wir jedoch unsere Online-Schulungen – flexibler, kostengünstiger und sofort verfügbar.
Was bedeutet HACCP?
+
HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte). Es ist ein präventives System zur Lebensmittelsicherheit, das gesetzlich für alle Lebensmittelunternehmen in der EU verpflichtend ist (Verordnung EG 852/2004).
Was sind kritische Kontrollpunkte (CCP)?
+
Kritische Kontrollpunkte (Critical Control Points) sind Punkte im Produktionsprozess, an denen Gefahren für die Lebensmittelsicherheit auf ein akzeptables Maß reduziert oder eliminiert werden können – z.B. die Kerntemperatur beim Erhitzen von Fleisch (mindestens 70°C für 2 Minuten).
Was ist der Unterschied zwischen HACCP-Basisschulung und Aufbaukurs?
+
Die Basisschulung vermittelt Grundlagen: Gefahrenanalyse, kritische Kontrollpunkte, Dokumentationspflichten. Aufbaukurse vertiefen spezifische Bereiche wie Temperaturkontrolle, Lebensmittellagerung, Personalhygiene und Wareneingangskontrolle.
Was sind die 7 HACCP-Grundsätze?
+
Die 7 Grundsätze sind: (1) Gefahrenanalyse, (2) Kritische Kontrollpunkte bestimmen, (3) Grenzwerte festlegen, (4) Überwachungsverfahren einrichten, (5) Korrekturmaßnahmen festlegen, (6) Verifizierungsverfahren einrichten, (7) Dokumentation führen.
Was ist der Unterschied zwischen Erstbelehrung und Folgebelehrung §43 IFSG?
+
Die Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 IFSG muss vor Aufnahme einer Tätigkeit erfolgen und wird von einem amtlich ermächtigten Arzt durchgeführt – dieser Kurs ist auch als Online-Schulung bei uns buchbar. Die Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IFSG wird vom Arbeitgeber organisiert und kann vollständig online absolviert werden.
Wer braucht die §43-Schulung?
+
Alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Also: Küchenangestellte, Servicepersonal mit Lebensmittelkontakt, Personal in Lebensmittelbetrieben, Bäckereimitarbeiter, Metzgereigehilfen und viele mehr.
Wie oft muss die Folgebelehrung wiederholt werden?
+
Die Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IFSG muss mindestens alle 2 Jahre erfolgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Belehrung zu organisieren und zu dokumentieren.
Was regelt §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)?
+
§4 LMHV verpflichtet Lebensmittelunternehmer dazu, sicherzustellen, dass Mitarbeitende im Umgang mit Lebensmitteln hygienisch unterwiesen sind – insbesondere Personen, die mit leicht verderblichen oder offenen Lebensmitteln arbeiten. Die Regelung ergänzt die europäischen Vorgaben der VO (EG) 852/2004 und ist Teil der betrieblichen Eigenkontrollen.
Wer muss nach §4 LMHV geschult werden?
+
Betroffen sind insbesondere Mitarbeitende ohne spezifische Berufsausbildung im Lebensmittelbereich, die mit offenen oder leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen – typischerweise: Aushilfen in Gastronomie und Catering, Küchenhilfen und Spülkräfte, Servicepersonal mit Lebensmittelkontakt, Quereinsteiger sowie Mitarbeitende in der Gemeinschaftsverpflegung. Fachkräfte mit einschlägiger Berufsausbildung (Köche, Metzger, Bäcker, Ökotrophologen) verfügen bereits über die erforderliche Fachqualifikation, müssen jedoch ebenfalls betriebsintern unterwiesen werden.
Wie oft muss die Schulung nach §4 LMHV durchgeführt werden?
+
Für Mitarbeitende ohne einschlägige Berufsausbildung, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, ist eine regelmäßige Auffrischung erforderlich. Zuständige Überwachungsbehörden erwarten in der Praxis eine mindestens jährliche Durchführung im Rahmen der betrieblichen Hygieneschulung. Damit ist die Schulung ein fester Bestandteil des laufenden Hygienemanagements.
Was ist der Unterschied zwischen §4 LMHV und §43 IfSG?
+
Die beiden Vorschriften regeln unterschiedliche Bereiche: §4 LMHV betrifft die Hygiene im laufenden Betrieb (Arbeitsabläufe, Reinigung, HACCP, Umgang mit Lebensmitteln). §43 IfSG regelt den Infektionsschutz und die persönliche Eignung vor Tätigkeitsbeginn (Erst- und Folgebelehrung). Beide Schulungen sind im Lebensmittelbereich häufig parallel erforderlich und ergänzen sich.
Muss die Schulung nach §4 LMHV dokumentiert werden?
+
Ja. Die Durchführung der Hygieneschulung muss dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist Bestandteil der betrieblichen Eigenkontrollen und wird bei Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden regelmäßig geprüft.
Reicht eine einmalige Schulung nach §4 LMHV aus?
+
Nein. Die Schulung muss regelmäßig aufgefrischt werden, insbesondere wenn sich betriebliche Abläufe, gesetzliche Anforderungen oder Hygienekonzepte ändern. In der Praxis erfolgt dies in der Regel im Rahmen der jährlichen Hygieneschulung im Betrieb.
Ist die Schulung nach §4 LMHV auch online möglich?
+
Ja. Die Hygieneschulung nach §4 LMHV kann grundsätzlich online durchgeführt werden, sofern die Inhalte vollständig vermittelt werden und der Wissensstand der Teilnehmenden überprüft wird – beispielsweise durch einen kurzen Abschlusstest. Unsere Online-Schulungen erfüllen diese Anforderungen.
Warum ist §4 LMHV für Betriebe so wichtig?
+
§4 LMHV stellt sicher, dass Mitarbeitende im Lebensmittelbereich hygienische Risiken im Arbeitsalltag erkennen und korrekt handeln. Er ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Hygienekonzepts und ergänzt das HACCP-System sowie die gesetzlichen Schulungspflichten im Lebensmittelrecht.
Was regelt die Verordnung EG 852/2004?
+
Die EU-Verordnung EG 852/2004 über Lebensmittelhygiene legt Grundanforderungen für alle Lebensmittelunternehmen fest. Sie schreibt HACCP-basierte Verfahren, Hygienestandards für Betriebsstätten, Ausrüstung und Personal sowie regelmäßige Schulungen vor.
Welche Schulungen braucht eine Kita?
+
Kitas und Gemeinschaftseinrichtungen benötigen neben der allgemeinen Hygieneschulung auch eine spezifische Schulung zu den Hygieneanforderungen in Gemeinschaftseinrichtungen. Wir bieten eine eigene Online-Schulung mit Zertifikat an, die auf die besonderen Anforderungen von Kitas ausgerichtet ist.
Erhalte ich ein Zertifikat?
+
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie sofort ein personalisiertes Zertifikat zum Download. Dieses gilt als Nachweis gegenüber Behörden und bei Betriebsprüfungen.
In wie vielen Sprachen sind die Schulungen verfügbar?
+
Unsere E-Learning-Schulungen sind in bis zu 14 Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Rumänisch, Arabisch, Bulgarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Bosnisch, Griechisch und Spanisch.
Wie lange dauert eine Online-Schulung?
+
Die meisten Schulungen dauern 30–90 Minuten. Kurse können jederzeit unterbrochen und fortgesetzt werden – auf PC, Tablet oder Smartphone.
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Fachwörter & Gesetze einfach erklärt

Die wichtigsten Begriffe rund um Lebensmittelhygiene, HACCP, Infektionsschutzgesetz und gesetzliche Schulungspflichten – verständlich erklärt für Gastronomie, Lebensmittelbetriebe, Catering, Gemeinschaftsverpflegung und Küchenpersonal.

HACCP
HACCP ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Hygienekonzept zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Ziel ist es, gesundheitliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und durch vorbeugende Maßnahmen zu vermeiden. Lebensmittelbetriebe müssen kritische Kontrollpunkte (CCP) identifizieren, dokumentieren und regelmäßig überwachen. Rechtsgrundlage: EU-Verordnung VO (EG) 852/2004.
§43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Der §43 IfSG regelt die Belehrungspflicht für Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln arbeiten. Dazu gehören Küchenpersonal, Servicekräfte mit Lebensmittelkontakt, Mitarbeitende in Bäckereien, Metzgereien, Cateringbetrieben oder Gemeinschaftsküchen. Unterschieden wird zwischen Erstbelehrung vor Tätigkeitsbeginn und regelmäßiger Folgebelehrung im Betrieb.
Erstbelehrung nach §43 IfSG
Verpflichtend, bevor Personen erstmals beruflich mit unverpackten Lebensmitteln arbeiten dürfen. Sie informiert über Infektionskrankheiten, Tätigkeitsverbote und Hygienepflichten. Die Belehrung wird durch das zuständige Gesundheitsamt oder hierzu befugte Stellen durchgeführt – und kann bei uns vollständig online absolviert werden. Nach Abschluss erhalten Teilnehmende ein deutschlandweit gültiges Zertifikat.
Folgebelehrung nach IfSG
Nach der Erstbelehrung müssen Mitarbeitende regelmäßig erneut unterwiesen werden. Die Folgebelehrung wird vom Arbeitgeber organisiert und dokumentiert. Sie dient dazu, Hygienewissen aufzufrischen und Mitarbeitende für Infektionsschutz und Lebensmittelhygiene zu sensibilisieren.
VO (EG) 852/2004
Die EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Lebensmittelbetriebe in Europa. Sie verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung hygienischer Standards, zur Einführung eines HACCP-Konzepts sowie zur regelmäßigen Schulung von Mitarbeitenden.
LMHV §4 – Schulungspflicht
Der §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) verpflichtet Unternehmer dazu, Mitarbeitende im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln zu schulen und zu unterweisen. Die Schulungen müssen dokumentiert und an die jeweilige Tätigkeit angepasst werden.
CCP – Kritischer Kontrollpunkt
Ein Critical Control Point (CCP) ist ein besonders wichtiger Kontrollpunkt innerhalb eines HACCP-Systems. Dort können Gefahren für die Lebensmittelsicherheit verhindert, beseitigt oder auf ein sicheres Maß reduziert werden – beispielsweise bei Kühltemperaturen oder Garprozessen.
Personalhygiene
Die Personalhygiene umfasst alle Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen durch Mitarbeitende: korrektes Händewaschen, saubere Arbeitskleidung, Schmuckverzicht, Verhalten bei Krankheit sowie hygienisches Arbeiten im Küchen- und Lebensmittelbereich.
Wareneingangskontrolle
Bei der Wareneingangskontrolle werden angelieferte Lebensmittel auf Temperatur, Frische, Verpackung, Haltbarkeit und Unversehrtheit geprüft. Sie ist ein zentraler Bestandteil vieler HACCP-Konzepte und hilft dabei, hygienische Risiken frühzeitig zu erkennen.
Kühlkettenunterbrechung
Eine Kühlkettenunterbrechung liegt vor, wenn kühlpflichtige Lebensmittel über den zulässigen Temperaturbereich erwärmt werden. Dadurch können sich Keime vermehren und Lebensmittel gesundheitsschädlich werden. Temperaturkontrollen und Dokumentationen sind deshalb Pflicht.
Betriebliche Eigenkontrollen
Lebensmittelbetriebe sind nach VO (EG) 852/2004 verpflichtet, ein System betrieblicher Eigenkontrollen einzuführen, umzusetzen und zu dokumentieren. Dazu gehören: Reinigungs- und Desinfektionspläne, Temperaturkontrollen, Wareneingangskontrollen, HACCP-Dokumentation, Personalhygiene-Kontrollen sowie Rückverfolgbarkeit und Dokumentation. Die Eigenkontrollen sind ein laufender Prozess im Betriebsalltag – keine einmalige Aufgabe.
Allergenkennzeichnung
Die Allergenkennzeichnung verpflichtet Lebensmittelbetriebe dazu, die 14 Hauptallergene in Speisen und Lebensmitteln kenntlich zu machen. Grundlage ist die Lebensmittelinformationsverordnung LMIV (VO EU 1169/2011). Die Pflicht gilt auch für Gastronomie, Bäckereien, Cafés und Cateringbetriebe.

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